Beim Reifenkauf auf Schneeflockensymbol achten
Jetzt ist es amtlich. Ab sofort regelt ein neuer Paragraph in der Straßenverkehrsordnung (StVO), bei welchen Wetterverhältnissen nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Für Auto- und Lkw-Fahrer gilt dann:
Rechtzeitig an Winterreifen denken
Der ARCD empfiehlt, Autos bereits im Oktober auf Winterreifen umzurüsten. Wer den Reifenhändler erst aufsucht, wenn es kalt wird oder der erste Schnee fällt, muss mit Lieferengpässen rechnen. Auch wer Winterreifen besitzt, die älter als sechs Jahre sind oder die weniger als 4 mm Profiltiefe haben, sollte an eine Neuanschaffung denken.
Regeln für Winterreifen nicht überall gleich
Pünktlich zur Weihnachtszeit hat sich auch in Deutschland der Winter mit Schnee in Erinnerung gebracht. Und da die Zeit der Jahreswende für viele auch den Start in den Wintersport oder -urlaub bedeutet, sollten sich Reisende vor Antritt der Fahrt auch über Vorschriften für die Nutzung von Winterreifen informieren, denn die sind nicht überall gleich.
Winterreifen sind keine Pflicht, aber sehr empfehlenswert
Warten Sie nicht auf den ersten Schnee, um Ihr Fahrzeug mit Winterreifen auszustatten. Der Einsatz von Winterreifen ist schon im Herbst empfehlenswert. Sie werden bereits bei Temperaturen unter sieben Grad Celsius und bei Nässe und Regen ebenso wie auf kalten und trockenen Straßen sicherer als mit Sommerreifen fahren.
Achtung Winterreifenpflicht
Am 01.Mai 2006 ist die vom Bundesrat beschlossene Änderung der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Die Ausrüstung der Kraftfahrzeuge ist den Wetterverhältnissen anzupassen. Dazu gehört vor allem die Bereifung.
Winterreifen nicht immer Pflicht, aber doch unverzichtbar
Seit 2006 dürfen Autos in Deutschland auf verschneiten oder vereisten Straßen nur noch mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen fahren. Auch in unseren Nachbarstaaten sowie insbesondere in den klassischen Wintersportländern gibt es klare Regeln für das Fahren bei Eis und Schnee. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert teilweise empfindliche Geldstrafen.
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